Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung (Diagnose nach ICD 10) besteht die Möglichkeit Kassenleistung für Psychotherapie in Anspruch zu nehmen. Die Krankenkassen erstatten in diesen Fällen einen Teil der Therapiekosten. Informationen dazu können in der Praxis oder direkt bei den Krankenkassen eingeholt werden.

 

Kosten Psychotherapie (Stand 2024):

  • Einzeltherapie á 50 min: € 95
  • Paartherapie:  á 50 min € 130
  • Familientherapie: nach Vereinbarung 

Abrechnungsmöglichkeiten mit:

  • ÖGK, SVS, BAEVB
  • ARGE Psychotherapie (SE, WS)
  • Zusatzversicherung
  • Selbstzahler

Ablaufinformation für Kostenzuschuss:

Vor der 2. Therapieeinheit ist eine ärztliche Bestätigung (z.B. Hausarzt) erforderlich. 

Die ersten 10 Therapieeinheiten sind bewilligungsfrei, ab der 11. ist ein Antrag für den weitere Gewährung dieses Kostenzuschusses notwendig. Für den Kostenzuschuss ist die Honorarnote inkl. Einzahlungsbestätigung und ärztliche Bestätigung an die jeweilige Krankenkasse zu senden.

 

Höhe Kostenzuschüsse durch die Krankenkassen (Stand 1.1.2024):

  • ÖGK     € 33,70
  • BVAEB  € 46,60
  • SVS      € 45

Psychotherapie als Sachleistung (SE und WS):

Als Vertragstherapeutin der ARGE Psychotherapie besteht die Möglichkeit für einen Kassenplatz, d.h. die Therapiekosten als

für Versicherte der ÖGK, BVAEB, SVS zu beantragen. Bei positivem Bescheid durch die Krankenkasse werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen.

 

Voraussetzung: 

  • Aufrechte Krankenversicherung im Bundesland Salzburg und
  • Schweregrad/Dauer der Erkrankung oder
  • Einkommensgrenze (Rezeptgebührenbefreiung) 

Diagnostik: klinisch-psychologische bzw. neuropsychologische Testung

Die Kosten richten sich nach Fragestellung, Zeitaufwand und eingesetzten Testverfahren.

 

Gruppenpsychotherapie:

Die Therapiekosten richten sich nach Thema, Zeitaufwand und Gruppengröße.

 

Biofeedback/Neurofeedback: 

  • Erstdiagnostik á 60 min: € 80
  • weitere Therapieeinheiten á 30 bzw. 60 min: € 40 bzw. € 80
    • Bestimmte Zusatzversicherungen übernehmen die Therapiekosten!

Absageregelung: 

Terminabsagen sind bis spätestens 24h bekannt zu geben, ansonsten wird ein Ausfallshonorar verrechnet. Bei Absagen aufgrund von Arzt-, Behördentermine oder Krankheit ist eine Bestätigung oder Krankenmeldung vorzulegen. Ausfallshonorare werden von den Krankenkassen nicht übernommen!

 

Vortragstätigkeiten/Workshops: 

Das Honorar richtet sich nach Zeitwand inkl. Vorbereitung, Fahrtkosten und Teilnehmeranzahl.